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Visumbeschaffung für die Republik Usbekistan 
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Bitte beantragen Sie Ihr Visum selbst bei der Botschaft der Republik Usbekistan:

Adresse:






Botschaft der Republik Usbekistan
Konsularabteilung
Perleberger Strasse 62
10559 Berlin

Tel: 030 / 39 40 98 24
Fax: 030 / 39 40 98 21

Bankverbindung:


Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100 70000

Für die Auslandszahlungen:





IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin

I. Visum für deutsche, belgische, französische, lettische, japanische, britische, spanische, italienische, österreichische und schweizer Staatsangehörige:

Für Bürger der oben genannten Staaten wird innerhalb einer Frist von 2 Werktagen nach Annahme der Dokumente ein Visum ausgestellt. Wenn die Dokumente per Post geschickt werden, müssen Sie mit ca. 2 Wochen rechnen.

Folgende Unterlagen werden für die Ausfertigung des Einreisevisums für Usbekistan benötigt:

1. Für Dienst- oder Geschäftsreise:
- Pass
- Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (muss vom usbekischen Außenministerium nicht mehr bestätigt werden)
- ausgefüllter Visaantrag mit Passbild
- Überweisungschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

Folgende Konsulargebühren werden erhoben:

Einmaliges Visum:
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 30 Tage
bis 3 Monate
bis 6 Monate
bis 1 Jahr
- 60,- €
- 70,- €
- 80,- €
- 100,- €
- 140,- €
- 180,- €

Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.

Mehrmaliges Visum:
bis 6 Monate
bis 1 Jahr
- 170,- €
- 270,- €


2. Für die Touristenreise:
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

Einmaliges Visum:
bis 7 Tage
bis 15 Tage
- 60,- €
- 70,- €

Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.

Mehrmaliges Visum:
bis 30 Tage
- 80,- €

Gruppenvisum ab 10 Personen:
Zur Unterbringung einer Touristengruppe wird beim Hotel jeweils eine Kopie des Reisepasses mit einem ausgefüllten Visaantrag nebst Passbild jedes einzelnen Reisenden und eine Liste der Touristen mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer, Beruf) und mit Angaben uber die Reiseroute der Gruppe in nicht weniger als 5 Exemplaren benötigt.
Der Antrag auf Ausstellung eines Touristenvisums wird innerhalb von 7 Tagen geprüft. Das Visum wird auf eine Liste aufgetragen, nach der Touristen an der Grenze einreisen dürfen. Vermerk uber Ein- und Ausreise wird in die Liste und in die Pässe eingetragen, deshalb ist das Vorliegen des Passes erforderlich.
Die Aufteilung einer Gruppe in mehrere kleine Gruppen und ihre Bewegung auf getrennten Reiserouten ist verboten. Jedes Mitglied der Gruppe muss nach der Einreise nach Usbekistan mit einer Kopie des Gruppenvisums versorgt werden.
Für Kinder bis 16 Jahre wird das Visum kostenlos ausgestellt. Das Kind muss im Pass der Eltern eingetragen sein oder einen Kinderausweis haben.

Bei der Visaausstellung werden folgende Konsulargebühren erhoben:
bis 15 Tage
bis 30 Tage
- 15,- € von jedem Mitglied der Gruppe
- 25,- € von jedem Mitglied der Gruppe
zusätzlich 20, -ˆ für jede Gruppe

II. Visum für Staatsangehörige anderer Staaten:

Die einladende usbekische Organisation soll sich im Voraus an das usbekische Außenministerium wenden und für Sie eine Visaunterstützung geben. Ohne Visaunterstützung ist die Visaerteilung nicht möglich. Wenn die Dokumente per Post geschickt werden, müssen Sie mit ca. 2 Wochen rechnen.

Folgende Unterlagen werden für die Ausfertigung des Einreisevisums für Usbekistan benötigt:

1. Für Dienst- oder Geschäftsreise:
- Pass
- Einladung des Empfängers
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

Folgende Konsulargebühren werden erhoben:

Einmaliges Visum:
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 30 Tage
bis 3 Monate
bis 6 Monate
bis 1 Jahr
- 60,- €
- 70,- €
- 80,- €
- 100,- €
- 140,- €
- 180,- €

Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.
Mehrmaliges Visum:
bis 6 Monate
bis 1 Jahr
- 170,- €
- 270,- €


2. Für die Touristenreise:
- Touristen -Voucher (mit allen Reiserouten und Hotelunterkünften)
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

Folgende Konsulargebühren werden erhoben:

Einmaliges Visum:
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 30 Tage
- 60,- €
- 70,- €
- 80,- €

Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.

III. Für die Gästeeinreise:
- Ein Einladungsformular von Ihren Verwandten, Freunden oder Bekannten in Usbekistan, bei den ortlichen Behörden des Innenministeriums der Republik Usbekistan ausfällen und bestätigen lassen, danach vom Außenministerium genehmigen lassen.
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

Einmaliges Visum:
bis 7 Tage
bis 15 Tage
bis 30 Tage
bis 3 Monate
- 60,- €
- 70,- €
- 80,- €
- 100,- €

Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.  

IV. Für Transitvisum:

- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Visum für Zielstaat
- Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem Datum
- Überweisungschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein frankierter Rückumschlag (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

bis 24 Stunden
bis 48 Stunden
bis 72Stunden
zweimaliges Visum
- 30,- €
- 35,- €
- 40,- €
- 50,- €

Ausländische Bürger mit dem Privatauto, Bus oder LKW müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise Usbekistan verlassen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Visum für Zielstaat
- Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem Datum
- Internationaler Fuhrerschein
- Bestätigung uber technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges (z.B. letzter TUV-Bericht)
- Für LKWs: Unterlagen zur transportierten Ware und deren Bestimmungsort
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)

Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebuhren um 50% und das Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt.

Der Reisepass muss am Ausreisetag noch mindestens 3 Monate Gültigkeit haben.

Regeln des Aufenthalts in der Republik Usbekistan

Die in der Republik Usbekistan aufhaltenden Ausländer bzw. Staatenlosen sind verpflichtet, die Gesetze des Landes zu beachten. Sie haben den Reisepass oder einen Ersatzausweis mit dem gültigen Visum ständig mit zuführen und sich auf Verlangen von kompetenten Beamten Usbekistans auszuweisen. Ein Verlust des Passes ist unverzuglich der Gastgeberorganisation oder den Organen des Innenministeriums zu melden.
Wenn der Aufenthalt des Ausländers in der Republik Usbekistan mehr als 3 Tage dauert, hat er sich beim ortlichen Ordnungsamt anzumelden. Wenn der ausländische Bürger in einem Hotel wohnt, ist die Geschäftsführung des Hotels verpflichtet, seinen Pass registrieren zu lassen.
Bei einer Gruppenreise nach Usbekistan ist darauf zu achten, dass das Visum nur für die ganze Gruppe gültig und eine Trennung von der Gruppe unzulässig ist. Um ein Visum verlängern zu lassen, soll sich der Ausländer mindestens 7 Tage vor dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung an ein Ordnungsamt oder das Außenministerium der Republik Usbekistan wenden.