Bitte beantragen Sie Ihr Visum selbst
bei der Botschaft der Republik Usbekistan:
Adresse:
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Botschaft der Republik Usbekistan
Konsularabteilung
Perleberger Strasse 62
10559 Berlin
Tel: 030 / 39 40 98 24
Fax: 030 / 39 40 98 21
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Bankverbindung:
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Deutsche Bank Berlin
Kontonummer: 435 06 09 01
BLZ: 100 70000
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Für die Auslandszahlungen:
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IBAN: DE46 1007 0000 0435 0609 01
BIC (SWIFT-Code): DEUTDEBB
Deutsche Bank Berlin
Unter den Linden 13/15
10117 Berlin
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I. Visum für deutsche, belgische,
französische, lettische, japanische, britische, spanische,
italienische, österreichische und schweizer Staatsangehörige:
Für Bürger der oben genannten Staaten wird innerhalb
einer Frist von 2 Werktagen nach Annahme der Dokumente ein Visum
ausgestellt. Wenn die Dokumente per Post geschickt werden, müssen
Sie mit ca. 2 Wochen rechnen.
Folgende Unterlagen werden für die Ausfertigung des Einreisevisums
für Usbekistan benötigt:
1. Für Dienst- oder Geschäftsreise:
- Pass
- Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (muss vom
usbekischen Außenministerium nicht mehr bestätigt werden)
- ausgefüllter Visaantrag mit Passbild
- Überweisungschein (Überweisungsaufträge und Bargeld
werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für
einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)
Folgende Konsulargebühren werden erhoben: Einmaliges
Visum:
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bis 7 Tage |
bis 15 Tage |
bis 30 Tage |
bis 3 Monate |
bis 6 Monate |
bis 1 Jahr |
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- 60,- € |
- 70,- € |
- 80,- € |
- 100,- € |
- 140,- € |
- 180,- € |
Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird
der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.
Mehrmaliges Visum:
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bis 6 Monate |
bis 1 Jahr |
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- 170,- € |
- 270,- € |
2. Für die Touristenreise:
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und
Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für
einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)
Einmaliges Visum:
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bis 7 Tage |
bis 15 Tage |
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- 60,- € |
- 70,- € |
Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird
der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.
Mehrmaliges Visum:
Gruppenvisum ab 10 Personen:
Zur Unterbringung einer Touristengruppe wird beim Hotel jeweils
eine Kopie des Reisepasses mit einem ausgefüllten Visaantrag
nebst Passbild jedes einzelnen Reisenden und eine Liste der Touristen
mit Passangaben (Name, Vorname, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit,
Passnummer, Beruf) und mit Angaben uber die Reiseroute der Gruppe
in nicht weniger als 5 Exemplaren benötigt.
Der Antrag auf Ausstellung eines Touristenvisums wird innerhalb
von 7 Tagen geprüft. Das Visum wird auf eine Liste aufgetragen,
nach der Touristen an der Grenze einreisen dürfen. Vermerk
uber Ein- und Ausreise wird in die Liste und in die Pässe
eingetragen, deshalb ist das Vorliegen des Passes erforderlich.
Die Aufteilung einer Gruppe in mehrere kleine Gruppen und ihre
Bewegung auf getrennten Reiserouten ist verboten. Jedes Mitglied
der Gruppe muss nach der Einreise nach Usbekistan mit einer Kopie
des Gruppenvisums versorgt werden.
Für Kinder bis 16 Jahre wird das Visum kostenlos ausgestellt.
Das Kind muss im Pass der Eltern eingetragen sein oder einen Kinderausweis
haben.
Bei der Visaausstellung werden folgende Konsulargebühren
erhoben:
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bis 15 Tage |
bis 30 Tage |
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- 15,- € von jedem Mitglied der Gruppe |
- 25,- € von jedem Mitglied der Gruppe |
zusätzlich 20, -ˆ für jede Gruppe
II. Visum für Staatsangehörige anderer Staaten:
Die einladende usbekische Organisation soll sich im Voraus an
das usbekische Außenministerium wenden und für Sie
eine Visaunterstützung geben. Ohne Visaunterstützung
ist die Visaerteilung nicht möglich. Wenn die Dokumente per
Post geschickt werden, müssen Sie mit ca. 2 Wochen rechnen.
Folgende Unterlagen werden für die Ausfertigung des Einreisevisums
für Usbekistan benötigt: 1. Für
Dienst- oder Geschäftsreise:
- Pass
- Einladung des Empfängers
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungschein (Überweisungsaufträge und Bargeld
werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für
einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)
Folgende Konsulargebühren werden erhoben:
Einmaliges
Visum:
|
bis 7 Tage |
bis 15 Tage |
bis 30 Tage |
bis 3 Monate |
bis 6 Monate |
bis 1 Jahr |
|
- 60,- € |
- 70,- € |
- 80,- € |
- 100,- € |
- 140,- € |
- 180,- € |
Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird
der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.
Mehrmaliges Visum:
|
bis 6 Monate |
bis 1 Jahr |
|
- 170,- € |
- 270,- € |
2. Für die Touristenreise:
- Touristen -Voucher (mit allen Reiserouten und Hotelunterkünften)
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und
Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für
einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)
Folgende Konsulargebühren werden erhoben:
Einmaliges
Visum:
|
bis 7 Tage |
bis 15 Tage |
bis 30 Tage |
|
- 60,- € |
- 70,- € |
- 80,- € |
Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird
der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.
III. Für die Gästeeinreise:
- Ein Einladungsformular von Ihren Verwandten, Freunden oder Bekannten
in Usbekistan, bei den ortlichen Behörden des Innenministeriums
der Republik Usbekistan ausfällen und bestätigen lassen,
danach vom Außenministerium genehmigen lassen.
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und
Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für
einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)
Einmaliges Visum:
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bis 7 Tage |
bis 15 Tage |
bis 30 Tage |
bis 3 Monate |
|
- 60,- € |
- 70,- € |
- 80,- € |
- 100,- € |
Bei der Ausstellung des Visums für mehrmalige Einreise wird
der Tarifeinsatz für jede Einreise um 10,- Euro erhöht.
IV. Für Transitvisum:
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Visum für Zielstaat
- Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit
bestätigtem Datum
- Überweisungschein (Überweisungsaufträge und Bargeld
werden nicht akzeptiert)
- ein frankierter Rückumschlag (Internationale Coupons werden
nicht akzeptiert)
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bis 24 Stunden |
bis 48 Stunden |
bis 72Stunden |
zweimaliges Visum |
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- 30,- € |
- 35,- € |
- 40,- € |
- 50,- € |
Ausländische Bürger mit dem Privatauto, Bus oder LKW
müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise Usbekistan
verlassen. Dazu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Pass
- ausgefüllter Visantrag mit Passbild
- Visum für Zielstaat
- Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit
bestätigtem Datum
- Internationaler Fuhrerschein
- Bestätigung uber technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges
(z.B. letzter TUV-Bericht)
- Für LKWs: Unterlagen zur transportierten Ware und deren
Bestimmungsort
- Überweisungsschein (Überweisungsaufträge und
Bargeld werden nicht akzeptiert)
- ein ausreichend frankierter Rücksendeumschlag für
einen Einschreibebrief (Internationale Coupons werden nicht akzeptiert)
Bei der Ausfertigung des Expressvisums steigen die Visagebuhren
um 50% und das Visum wird im Laufe von 3 Tagen ausgestellt.
Der Reisepass muss am Ausreisetag noch mindestens
3 Monate Gültigkeit haben.
Regeln des Aufenthalts in der Republik Usbekistan
Die in der Republik Usbekistan aufhaltenden Ausländer bzw.
Staatenlosen sind verpflichtet, die Gesetze des Landes zu beachten.
Sie haben den Reisepass oder einen Ersatzausweis mit dem gültigen
Visum ständig mit zuführen und sich auf Verlangen von
kompetenten Beamten Usbekistans auszuweisen. Ein Verlust des Passes
ist unverzuglich der Gastgeberorganisation oder den Organen des
Innenministeriums zu melden.
Wenn der Aufenthalt des Ausländers in der Republik Usbekistan
mehr als 3 Tage dauert, hat er sich beim ortlichen Ordnungsamt
anzumelden. Wenn der ausländische Bürger in einem Hotel
wohnt, ist die Geschäftsführung des Hotels verpflichtet,
seinen Pass registrieren zu lassen.
Bei einer Gruppenreise nach Usbekistan ist darauf zu achten, dass
das Visum nur für die ganze Gruppe gültig und eine Trennung
von der Gruppe unzulässig ist. Um ein Visum verlängern
zu lassen, soll sich der Ausländer mindestens 7 Tage vor
dem Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung an ein Ordnungsamt oder
das Außenministerium der Republik Usbekistan wenden.
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